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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Bedingungen gelten für den Bezug von Leistungen der Koberzin/Ziebko GbR, im Folgenden auch als „Vermieter“ sowie als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt die auftraggebende Partei, im Folgenden als "Auftraggeber" sowie „Mieter“ bezeichnet, diese an.

1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen (oder: die Leistung vorbehaltlos erbringen).

1.3. In diesen AGB und anderen Texten der Koberzin/Ziebko GbR wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

2. Vertragsbedingungen

2.1. Angebote, die durch Koberzin/Ziebko GbR gemacht werden, sind unverbindlich.

2.2. Die auf der Webseite (www.chicundmodern.de) abgebildeten Objekte und Preise, sowie Leistungen dienen lediglich zur Orientierung und als Aufforderung zur Buchungsanfrage und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.

2.3. Aufträge, welche gemäß § 145 BGB als Angebot zu qualifizieren sind, stellen bindende Angebote des Auftraggebers dar. Derartige Angebote können durch die Koberzin/Ziebko GbR innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung angenommen werden.

2.4. Wenn schriftlich vereinbart, wird eine Anzahlung von – in der Regel – 30% des Auftragsvolumens verlangt. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Eingang des Betrages der Anzahlung zustande.

2.5. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Koberzin/Ziebko GbR schriftlich bestätigt werden.

 

3. Vertragsinhalt / Mietpreise / Mieteinheit

3.1. Vertragsgegenstände sind Mietobjekte (Möbel und Dekorationsobjekte), sowie Leistungen und Floristik von Koberzin/Ziebko GbR, die zuvor in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden.

3.2. Die Mietobjekte sind Eigentum von Koberzin/Ziebko GbR.

3.3. Die Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Gebrauchsspuren aufweisen, die jedoch keinen Reklamation begründen. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. Farbabweichungen zwischen der verliehenen Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetauftritt sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

3.4. Wenn nicht anders vereinbart, werden alle Mietgegenstände ohne Floristik verliehen.

3.5. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.

3.6. Bei Auslandsgeschäften behält sich die Koberzin/Ziebko GbR das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.

3.7. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

3.8. Treten durch von uns nicht beeinflussbare Preiserhöhungen ein, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen bzw. Preisanpassungen vorzunehmen.

 

4. Mietdauer

4.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (3. Vertragsinhalt / Mietpreise / Mieteinheit) an den Auftraggeber und endet mit Rückgabe an die Koberzin/Ziebko GbR. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung der Koberzin/Ziebko GbR in Textform.

4.2. Wenn der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, wird je zusätzlichen Tag eine Gebühr von 25% des Auftragswertes fällig. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.

 

5. Stornierung

5.1. Einseitige Stornierungen durch den Auftraggeber entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Rechnungssumme, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit Koberzin/Ziebko GbR vereinbart wird.

5.2. Eine Stornierung muss stets schriftlich an Koberzin/Ziebko GbR erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.

5.3. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Leistungsbeginn (vereinbarter Start des Aufbaus / der Anlieferung / Abholung) gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.

5.4. Sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung der Koberzin/Ziebko GbR abweichend vereinbart ist eine Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag oder eine Stornierung ausschließlich unter folgenden Konditionen – in Abhängigkeit des Zeitpunktes des Rücktritts / der Stornierung - möglich:

  • Schriftliche Erklärung des Rücktritts / der Stornierung nach Abschluss des Vertrags unter zeitgleicher Bezahlung von 30% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens exklusive der Transportkosten

  • Schriftliche Erklärung des Rücktritts / der Stornierung bis 20 Wochen vor Leistungsbeginn (vereinbarter Start des Aufbaus / der Anlieferung / Abholung) unter zeitgleicher Bezahlung von 50% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens exklusive der Transportkosten

  • Schriftliche Erklärung des Rücktritts / der Stornierung bis vier Wochen vor Leistungsbeginn (vereinbarter Start des Aufbaus / der Anlieferung / Abholung) unter zeitgleicher Bezahlung von 75% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens inklusive der Transportkosten

  • Schriftliche Erklärung des Rücktritts / der Stornierung bis zwei Wochen vor Leistungsbeginn (vereinbarter Start des Aufbaus / der Anlieferung / Abholung) unter zeitgleicher Bezahlung von 75% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens inklusive der Transportkosten

  • Schriftliche Erklärung des Rücktritts / der Stornierung weniger als zwei Wochen vor Leistungsbeginn (vereinbarter Start des Aufbaus / der Anlieferung / Abholung) unter zeitgleicher Bezahlung von 100% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens inklusive der Transportkosten

 

6. Umbuchung

6.1. Sollte von Kundenseite eine Umbuchung des Auftrags erwünscht sein, ist dies nach erfolgtem Vertragsschluss ebenfalls kostenpflichtig und richtet sich individuell nach dem Auftragsvolumen und dem Datum des Ausweichtermins. Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn der Ausweichtermin kapazitätsbedingt von Koberzin/Ziebko GbR bestätigt werden kann. In allen anderen Fällen greifen die o.g. Stornierungsbedingungen.

6.2. Eine kostenfreie Reduktion des Mietvolumens nach Vertragsabschluss ist um maximal 10% zulässig.

 

7. Kaution

7.1. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu erheben, welche sich nach dem Wert der Mietobjekte richtet und in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung schriftlich ausgewiesen wird.

7.2. Die Kaution wird nach Überprüfung der Mietartikel auf Vollständigkeit und Schäden innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet. Wir behalten uns vor zusätzlich entstandene Kosten (Reinigungsgebühr bei starker Verunreinigung, Wiederbeschaffungskosten bei Beschädigung oder Unvollständigkeit) von der Kaution abzuziehen.

7.3. Im Falle der Fehlmengenhaftung und/oder sonstiger Haftung des Auftraggebers für Ersatzbestände ist der objektive Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Fehlmengenhaftung umfasst sämtliche Liefergegenstände, Materialien und Behältnisse und sonstige etwaige mitgelieferten Transporthilfsmittel.

7.4. Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung, so wie sachgerechte Handhabung verantwortlich (siehe Haftung).

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Zahlungsmöglichkeit ist eine Banküberweisung.

8.2. Koberzin/Ziebko GbR ist berechtigt die vereinbarte Anzahlung zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.

8.3. Mit Rechnungsstellung wird – in der Regel – 30% des Auftragsvolumens als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor (vereinbarter Start des Aufbaus / der Anlieferung / Abholung) zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig.

8.4. Die Koberzin/Ziebko GbR ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Auftraggeber vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

8.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Kaution vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

8.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

 

9. Kostenpflichtige Zusatzleistungen

9.1. Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sowie eigene Dekoration des Auftraggebers sind nicht im Mietpreis / Preis der Dienstleistung enthalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder als Zusatzleistung gebucht.

 

10. Selbstabholung

10.1. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Produkte durch den Auftraggeber selbst abgeholt und wieder zurückgegeben.

10.2. Einige Produkte können von der Selbstabholung ausgeschlossen sein.

10.3. Montags bis donnerstags ist eine Abholung bzw. Rückgabe i.d.R. erst ab 17:30 Uhr und freitags ab 15:00 Uhr möglich. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist eine Abholung nur nach Rücksprache möglich.

10.4. Der Vermieter behält sich vor zeitliche Verzögerungen von mehr als 15 Minuten zum gegenseitig vereinbarten Zeitpunkt der Selbstabholung oder Rückgabe müssen als Wartezeit mit 30€ pro Personalstunde berechnet werden.

10.5. Wenn der Auftraggeber die Mietartikel selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

10.6. Außerdem muss der Mieter für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen, andernfalls kann Koberzin/Ziebko GbR die Aushändigung der Artikel verweigern.

 

11. Transport / Anlieferung / Abholung /Aufbau- und Abbaukosten

11.1. Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung/Abholung werden ab Lager Werdohl, Borgheller Str. 43 berechnet. Wenn die Produkte durch uns geliefert und abgeholt werden sollen, berechnen wir pro gefahrenen Kilometer 0,50 Euro. Je nach Volumen der Mietobjekte/Produkte können höhere Kosten entstehen.

11.2. Koberzin/Ziebko GbR kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.

11.3. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

11.4. Bei der Anlieferung der Produkte muss der Auftraggeber die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit sofort kontrollieren. Beanstandungen müssen durch den Auftraggeber nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber Koberzin/Ziebko GbR - unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Späterer Beschwerden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11.5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem Transporter von bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Kunde die Verantwortung für etwaige Schäden am Gelände oder an Gebäuden, bzw. den personellen Mehraufwand für die Ent- und Verladung.

11.6. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.

11.7. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung/Abholung bis Bordsteinkante, bzw. zur/ab der ersten verschließbaren und ebenerdigen Tür in der Zeit von 08.00 – 19.00 Uhr. Dieser Anlieferungs- bzw. Abholort darf max. 5m von der mit einem Transporter von bis zu 3,5t befahrbaren Wegstrecke entfernt sein. Etwaiger Mehraufwand für das Verbringen bzw. Abholen des Mietobjekte liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

11.8. Bei Buchung des Auf-/Abbau der Dekoration durch Koberzin/Ziebko GbR wird eine Treppenpauschale fällig, falls die zu dekorierenden Räumlichkeiten nicht stufenlos oder durch einen Fahrstuhl erreichbar sind.

11.9. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

11.10. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen von mehr als 15 Minuten zum gegenseitig vereinbarten Zeitpunkt der Abholung oder Rückgabe müssen als Wartezeit mit 30€ pro Personalstunde berechnet werden.

11. 11. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

11.12. Nicht zum vertragsgemäßen Transport gehören Auf- und Abbau sowie das Verbringen und Einsammeln der gemieteten Artikel; dies ist ausschließlich Sache und Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Diese zusätzlichen Leistungen erbringt Koberzin/Ziebko GbR nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung gegen eine besondere Berechnung (siehe Zahlungsbedingungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen).

11.13. Bei Abholung der Mietartikel werden diese nicht sofort kontrolliert. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in unseren Räumlichkeiten stattfindet. Koberzin/Ziebko GbR garantieren, dass in dem Zeitraum zwischen Abholung und Kontrolle kein Verlust und keine Beschädigungen entstehen.

 

12. Reinigung / Nutzung der Mietobjekte

12.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietartikel mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die abschließende Reinigung erfolgt durch Koberzin/Ziebko GbR und ist im Mietpreis enthalten.

12.2. Die Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden. Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte vor Regen/Unwetter zu schützen sowie trocken und geschützt zu lagern. 

 

13. Urheberrecht

13.1. Koberzin/Ziebko GbR behält sich das Recht vor Fotos und Videos der Mietartikel in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Mietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.

 

14. Kündigung

14.1. Koberzin/Ziebko GbR kann fristlos den Vertrag kündigen, wenn der Mieter den Vertragsleistungen nicht nachkommt, auf Mahnungen nicht reagiert oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass die Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch Schaden erleiden.

14.2. Koberzin/Ziebko GbR behält sich dabei vor eine bereits gezahlte Anzahlung in Anspruch zu nehmen (siehe Punkt Stornierung).

 

15. Haftung / Versicherung

15.1. Die Mietobjekte sind durch den Vermieter nicht versichert. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter. Dem Mieter wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau empfohlen.

15.2. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung der Mietartikel resultieren. Für Verlust oder Beschädigung der Mietartikel ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Brand, Sturm, Hagel, Sonneneinstrahlung, Vandalismus, Gewalt, Einbruch, Diebstahl oder Wasser, verursacht werden. Beschädigte oder verloren gegangene Mietartikel werden mit dem 5-fachen des Mietpreises in Rechnung gestellt. Der Mieter hat Anspruch darauf, dass ihm der defekte Mietartikel, nach Ersatzlieferung ausgehändigt wird. Dieser Anspruch verfällt nach 7 Tagen ab Rückgabe.

15.3. Koberzin/Ziebko GbR übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Koberzin/Ziebko GbR verursacht.

 

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

16.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz.

16.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

17. Änderung der Geschäftsbedingungen

17.1. Koberzin/Ziebko GbR behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.

 

18. Widerrufsrecht / Widerufsfolgen

18.1. Der Auftraggeber kann den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

18.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:

Koberzin/Ziebko GbR, Claudia Koberzin & Monika Ziebko, Teutonenstr. 89, 58509 Lüdenscheid

oder per E-Mail: kontakt@chicundmodern.de

18.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftragnehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Auftraggeber mit deren Empfang.

18.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

 

19. Schlussbestimmung

19.1. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der sonstigen Klauseln oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der hier vorliegenden Version gültig ab dem 23.10.2023.

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